• Innovative Bienenhaltung mit dem Beeloft

DAS BEELOFT

Von der Konstruktion über die Digitalisierung bis hin zum Service rund um den Bienenstock – mit dem Beeloft denken wir Bienenhaltung neu und läuten damit eine fortschrittliche und am Tierwohl orientierte Ära der Bienenhaltung ein.

Effizientes Design

Eine optimierte Wärmedämmung, aktive Schimmelvermeidung und einfachere Möglichkeiten für den Wabenbau – das Design des Beelofts sorgt dafür, dass sich die Bienen rundum wohlfühlen.

Diebstahlschutz

Die Mastkonstruktion erschwert einen Diebstahl erheblich. GPS-Sender teilen dir regelmäßig den Standort deines Bienenstocks mit und du wirst sofort benachrichtigt, wenn sich dein Bienenstock bewegt.

DatenAnalyse

Die technische Ausstattung des Beelofts ermöglicht es dir, relevante Daten deines Bienenstocks zu sammeln. So behältst du auch aus der Entfernung die Kontrolle über dein Bienenvolk und kannst bei Bedarf eingreifen.

Sicherheit

Die höhenverstellbare Mastkonstruktion macht es möglich, dass Biene und Mensch auf natürliche Weise voneinander getrennt und beide so voreinander geschützt werden.

Ergonomie

Dank der Mastkonstruktion kannst du die Höhe deines Bienenstocks individuell verändern. Ein schonendes und vor allem rückenfreundliches Arbeiten ist dir damit garantiert.

Umweltfreundlich

Das Beeloft ist Made in Germany: Sowohl bei der Fertigung als auch der Rohstoffauswahl setzen wir nach bestem Wissen und Gewissen auf beste Sozial- und Umweltverträglichkeit.

DATENANALYSE

Verfolge das Leben in deinem Beeloft live: Verschiedene Sensoren innerhalb des Bienenstocks sammeln wertvolle Daten, die du jederzeit in einer Web-App einsehen kannst. Aktiviere bei Bedarf zudem den Schwarmalarm, damit du informiert wirst, bevor dein Bienenvolk ausschwärmt. Folgende Daten werden im und rund um das Beeloft erhoben:

Summfrequenz

Gewicht des Bienenstocks

Innen- und Außentemperatur

Innen- und Außenluftfeuchtigkeit

Luftdruck am Standort

Windstärke um das Beeloft

Feinstaub außerhalb des Beelofts

Lichtstärke im Beeloft

WAS DAS BEELOFT BESONDERS MACHT

Die Wand des Beelofts hat einen Durchmesser von insgesamt 56 Millimetern. Aufgebaut ist sie aus jeweils 18 Millimetern Außen- und Innenwand. Dazwischen befindet sich eine 20 Millimeter dicke Hanfmatte, welche im Vergleich zu herkömmlichen Bienenstöcken aus Kiefernholz, die Wärmeleitfähigkeit halbiert. Damit ist das Beeloft wesentlich effizienter in der Wärmespeicherung.

Die eigens von Immely entwickelten Rähmchen sind nur fünf Millimeter dick und damit wesentlich leichter als herkömmliche Rahmen. Der Vorteil: Die Bienen können einfacher Waben bauen und die Rahmen in Bewegung versetzen. Zudem zirkuliert die Luft im Bienenstock besser und verhindert somit eine Schimmelbildung.

Die achteckige Form des Beelofts sorgt dafür, dass sich in den Ecken keine Feuchtigkeit ansammelt und fördert gleichzeitig die Luftzirkulation. Des Weiteren findet über den Klimadeckel eine Entlüftung statt, wodurch überschüssige Feuchtigkeit entweichen kann.

UNSCHLAGBARES DESIGN

Die Konstruktion des Beelofts ist im Ruhezustand etwa drei Meter hoch. Dabei befindet sich das Flugloch auf einer Höhe von zweieinhalb Metern. Der Innen- und Außenteil hat drei verschiedene Höheneinstellungen.

Position Beeloft

Das Beeloft befindet sich auf maximaler Höhe. Die Bienen sind vor äußeren Einflüssen geschützt und können ungestört ihre Arbeit verrichten. Vor einer Kontrolle des Bienenstocks muss das Flugloch mit einem Stopfen verschlossen werden, damit die Bienen nicht in den entstehenden Totraum gelangen.

Position Honigraum

In der Kontrollposition „Honigraum“ ist der freistehende Honigraum von allen Seiten einsehbar. Bei Bedarf können Rähmchen seitlich aus der Führung geschoben werden. Das Brutnest wird dabei allerdings nicht gestört.

Position Brut

In der Kontrollposition „Brut“ liegt der gesamte Bienenstock frei. Hierfür müssen keinerlei Rähmchen bewegt werden – bei Bedarf ist es allerdings weiterhin möglich Rahmen seitlich aus dem Träger zu ziehen.

GESTALTE DEIN INDIVIDUELLES BEELOFT

Das Beeloft wird mit hochwertigen wasserabweisendem und UV-beständigem Öl der Firma Osmo gegen Witterung geschützt. Hierbei stellen wir fünf Farbtöne ab Werk zur Auswahl.

Das Dach des Beeloft besteht aus lackiertem Stahlblech. Alternativ steht auch ein Kupferblech zur Verfügung, dieses jedoch nur gegen Aufpreis. Ebenso ist auf Anfrage eine individuelle Gehäusefarbe möglich.

Was uns besonders am Herzen liegt: Alle verwendeten Materialien stammen aus nachhaltiger Produktion.

Für wen eignet sich das Beeloft?

Imkerei

Ob Hobby- oder Berufsimker:in, das Beeloft ist ein moderner, ökologischer und ergonomischer Bienenstock, der das Imkern noch besser und sicherer macht. Dank des erhöhten Fluglochs kann der Platz am Boden rund um den Bienenstock problemlos genutzt werden und die integrierten Sensoren helfen mit laufend aktuellen Informationen, Zeit bei der Pflege des Bienenstocks zu sparen und warnen rechtzeitig vor Gefahren.

Kommunen

Das Beeloft bildet eine perfekte Symbiose aus Stadt und Natur. Durch die erhöhte Konstruktion kann der Bienenstock gefahrlos auch auf öffentlichen Plätzen installiert werden. Mensch und Biene leben miteinander nebeneinander: das Beeloft eignet sich perfekt für Kommunen und Städte, um die Bienen wieder zurück in bewohnte Gebiete zu holen.

Bildungssektor

Ob neugierige Grundschüler oder ausgebildete Wissenschaftler – die Biene fasziniert. Unser Beeloft ist das ideale Mittel, um Bienen sowohl an Schulen als auch an Universitäten unter die Lupe zu nehmen. Die zahlreichen Daten, die durch die moderne Sensorik im Beeloft gesammelt werden, bieten zudem eine spannende Grundlage für neue Forschungsansätze.

Bienenfreunde

Das Einsatzgebiet des Beelofts ist vielfältig und eröffnet völlig neue Möglichkeiten. Ob in der Landwirtschaft, auf Friedhöfen oder auf den Dächern von Unternehmen – das Beeloft ist der nächste logische Schritt in der Bienenhaltung. Du hast eine spezielle Idee zur Verwendung des Beelofts? Dann kontaktiere uns!

JETZT FÖRDERUNG BEANTRAGEN

Die Produkte von Immely stehen nicht nur für hochwertige Qualität, sondern vor allem für innovative Lösungen im Bereich Umwelt. Aus diesem Grund sind zahlreiche staatliche Förderungen beim Kauf eines Immely Produkts möglich. Allerdings hängen diese von verschiedenen Faktoren ab.

Hier erhältst du einen Überblick* über Förderungen je nach Bundesland:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Bayern:  

  • Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern 
  • Anfänger in der Imkerei: Im ersten Halbjahr des Förderjahres oder in den drei Jahren davor Teilnahme an einem Anfängerlehrgang und erstmals Beginn mit der Imkerei 
  • Erwerbsimker: Imker mit Beitragszahlung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 
  • Die geförderten Ausrüstungsgegenstände dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Beschaffung nur für die Bienenhaltung genutzt werden 
  • Bei Anträgen mit einer Investitionssumme von über 5.000 Euro wird eine zusätzliche Stellungnahme der Imkerfachberatung zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme eingeholt 

Details zur Förderung durch das Land Bayern:  

  • Bei der Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung der Honiggewinnung sind bis zu 30 Prozent der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben (Nettoinvestitionsvolumen abzüglich Rabatte, Skonti, Porto-, Transport- und Verpackungskosten) förderfähig 
  • Die mit dem Zahlungsantrag nachgewiesenen und anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf 25.000 Euro je Antragsteller und Imkereijahr begrenzt 
  • Zusätzlich kann bei Erwerbsimkern die Anschaffung von Anhängern, Ladekränen, Staplern und digitaler Bienenstockwaagen gefördert werden 
  • Invesititionssummen: 
    • Mindestinvestitionssummen: Anfänger: 476 Euro (inkl. MwSt); andere Imker: 952 Euro (inkl. MwSt)
    • Maximales förderfähiges Investitionsvolumen: 25.000 Euro jährlich

Förderungen gibt es für Geräte zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen, sofern… 

  • es sich um Neuanschaffungen handelt,
  • bei einem Nettoinvestitionsvolumen von über 5.000 Euro die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme durch die Bienenfachberatung bestätigt wird und
  • sie zwischen der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn und dem Endtermin zur Einreichung des Verwendungsnachweises/Zahlungsantrags bestellt, geliefert und bezahlt werden.

Ansprechpartner:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 
Referat L7 – kleine Nutztiere, Geflügel, Bienen  
Ludwigstraße 2 
80539 München 

Anträge können per Mail eingereicht werden: komzf@fueak.bayern.de 
Damit der Antrag zugeordnet und zügig bearbeitet wird, gib im Betreff-Feld folgende Informationen an: Name und Vorname, Betriebsnummer (10-stellig), betroffenes Förderprogramm (z.B. investive Maßnahmen Bienenhaltung) 

Quellen und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Baden-Württemberg:

  • Ausgaben für die Beschaffung von Ausrüstungen, die ausschließlich zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen eingesetzt werden oder dem Gesundheits- und Arbeitsschutz dienen
  • Empfänger der Förderungen: Imker (ungeachtet der Rechtsform) und Imkergemeinschaften
  • Imker und Imkereigemeinschaften müssen mit mindestens 30 Bienenvölkern bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gemeldet sein
  • Anträge werden nur zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Februar angenommen

Details zur Förderung durch das Land Baden-Württemberg:

  • Die Höhe der Zuwendung umfasst eine Anteilsfinanzierung von 30 Prozent (Nettoinvestitionsvolu-men abzüglich Rabatte, Skonti, Porto, Transport- und Verpackungskosten), höchstens jedoch 15.000 Euro je Zuwendungsantrag
  • Das maximale Fördervolumen ist auf 30.000 Euro je Antragsteller begrenzt

Ansprechpartner:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
Referat 26 – Tierzucht, Tierhaltung, Fischerei, Immissionsschutz
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart

Leider haben wir für Berlin keine Staatlichen Fördermaßnahmen gefunden.

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Brandenburg:  

  • Gefördert werden Maßnahmen, die
    • die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Honige gegenüber Importhonigen aus Drittländern verbessern
    • der Erzeugung und Vermarktung qualitativ hochwertiger Honige dienen
    • die Bestäubungsleistung zur Sicherung der Vielfalt von Kultur- und Wildpflanzen­beständen im Rahmen einer standortgebundenen und umweltverträglichen Bienenhal­tung fördern
  • Gefördert werden
    • Erstausstattung von Neuimkern zur erstmaligen Einrichtung einer Imkerei
    • Maßnahmen zur Schulung und Fortbildung für Imker
    • Aufbau, Einrichtung und Ausstattung von Lehrbienenständen
    • Beschaffung technischer Geräte für die Honigerzeugung oder Varroosebekämpfung
    • Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroose
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Bienenhonig
    • Forschungsprojekte der Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.

Details zur Förderung durch das Land Brandenburg:  

  • Die Förderung der Erstausstattung von Neuimkern realisiert der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. auf Grundlage der Anweisung zur Durchführung der Förderung von Neuimkern
  • Gefördert wird der Neukauf von Ausrüstungsgütern für die Imkerei mit bis zu 40 Prozent der nachgewiesenen Kosten, insgesamt mit maximal 1.000 Euro je Zuwendungsempfänger
  • Der Antrag ist schriftlich zu stellen an:
    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
    Referat 44
    Ortsteil Ruhlsdorf
    Dorfstraße 1
    14513 Teltow

Weitere Ansprechpartner:

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
Referat 33 – Argrarbildung und –forschung, Argrarmarkt, Tierzucht
Henning-vonTreschkow-Straße 2-13 (Haus S)
14473 Potsdam

Quellen und weitere Informationen:

Alle Informationen zur Bienenförderungen in Bremen findest du im Bereich Niedersachsen. Die Möglichkeiten der Förderungen sind in beiden Bundesländern identisch.

Ansprechpartner

Freie Hansestadt Bremen
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Referat 35 – Landwirtschaft
Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen

Quelle und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch die Freie und Hansestadt Hamburg:  

  • Alle in Hamburg ansässigen Imker können die Angebote des Landesimkerverbandes in Anspruch nehmen und von dessen Förderung profitieren
  • Zuwendungsempfänger sind Verbände und Vereine oder andere Personengemeinschaften, die die in dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllen. Aber: Die Förderungen müssen allen in Hamburg in Frage kommenden Unternehmen zu Gute kommen, die die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen, d. h. auch Imkern, die nicht in Verbänden organisiert sind
  • Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, gewährt Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen im Hamburger Imkereiwesen

Details zur Förderung durch die Freie und Hansestadt Hamburg:  

  • Gefördert wird die Beschaffung von Ausrüstungsgütern für die Verarbeitung und Vermarktung von Honig, dazu zählen unter anderem Honigschleudern, Honigabfüllmaschinen, Honigpumpen und Honigrührwerke, Refraktometer und moderne Magazinbeuten, Stockwaagen, spezielle Transportvorrichtungen wie Ladegeräte und Flurfördergeräte
  • Für die Anschaffung von Ausrüstungsgütern kann jährlich ein Zuschuss als Projektförderung in Höhe von bis zu 40% der beihilfefähigen Aufwendungen (Anteilsfinanzierung) gewährt werden

Details zum Antrag auf Förderung:  

  • Die Maßnahme oder das Projekt müssen detailliert beschrieben und in einem Finanzierungsplan dargelegt werden, zusätzlich müssen dem Antrag diese Informationen beigelegt werden:
    • Name und Größe des Antragstellers
    • Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zu Beginn und Abschluss
    • Standort des Vorhabens
    • Kosten des Vorhabens
    • Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung
  • Antragsformulare können bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft angefordert werden
  • Der vollständige schriftliche Antrag zur Förderung soll bis spätestens einen Monat vor dem geplanten Maßnahme- bzw. Projektbeginn eingereicht werden:
    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
    Abteilung Agrarwirtschaft
    Stadthausbrücke 12
    20355 Hamburg

Weitere Ansprechpartner:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Quellen und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Hessen:  

  • Gefördert wird der Landesverband Hessischer Imker e.V. (LHI) sowie Imkerinnen und Imker über den Landesverband der Hessischen Imker e.V., das Institut für Bienenkunde, Fachbereich Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt und das Bieneninstitut Kirchhain des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
  • Folgende Maßnahmen können unter anderem als zuwendungsfähig anerkannt werden:
    • Einrichtung und Verbesserung von Lehrbienenständen zur Schulung und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker sowie an der Imkerei interessierter Personen
    • Material zu Schulungs-, Demonstrations- und Beratungszwecken wie Bücher, Broschüren, Filme, Beamer, Beschallungsanlagen, Kameras, Lehrtafeln, Mikroskope, Fernseher, spezielles imkerliches Gerät, Modell einer Honigbiene usw., wenn diese Gegenstände nachweislich mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck verwendet werden
    • Gegenstände, die der Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen dienen und gemeinschaftlich genutzt werden, wie Beuten, Dampfwachsschmelzer, Propangas-Bunsenbrenner, wenn diese Geräte nachweislich mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck verwendet werden

Details zur Förderung durch das Land Hessen:

  • Gefördert wird die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Honigproduktion
  • Mit den vorgesehenen Maßnahmen sollen die Honigerzeugung und -vermarktung in Hessen insbesondere durch die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sowie des Angebotes und der Qualität gestärkt werden
  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen als Anteil- oder Festbetragsfinanzierung gewährt
  • Für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln beträgt die Zuwendung bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit die Voraussetzungen nach VV Nr. 2.3 zu § 44 LHO erfüllt sind
  • Ansprechpartner ist:
    Regierungspräsidium Gießen
    Landgraf-Philipp-Platz 1-7
    35390 Gießen
  • Imkerinnen und Imker wenden sich an:
    Landesverband Hessischer Imker e.V. (LHI)
    Erlenstraße 11
    35274 Kirchhain

Weitere Ansprechpartner

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat VII 4 – Bildung, Beratung, Betriebswirtschaft in der Landwirtschaft und tierische Erzeugung
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Quellen und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse werden gefördert
  • Förderungen können beantragt werden von
    • Landesverband der Imker Mecklenburg-Vorpommern e. V.
    • Imkerinnen, Imker und Imkervereine, deren Bienenvölker gem. § 1a der Bienenseuchenverordnung bei dem jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLA) in Mecklenburg-Vorpommern und bei der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern (TSK M-V) registriert sind

Details zur Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern:

  • Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für folgende Ausgaben gewährt:
    • Für Imkerinnen, Imker und Imkervereine kann die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln und Ausrüstungsgütern zur Verbesserung der Bedingungen der Honiggewinnung, Honigaufbereitung und Konfektionierung bezuschusst werden, wie z. B. die Anschaffung von modernen Magazinbeuten, Stockwaagen oder spezielle Transportvorrichtungen wie Lade– und Flurfördergeräte
    • Zur Beschaffung von technischen Hilfsmitteln beträgt die maximale Höhe der Zuwendung höchstens 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Falle einer Neuimkerin oder eines Neuimkers höchstens 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Der zu fördernde Betrag muss mindestens 500 Euro betragen, darf jedoch nicht höher als 8.000 Euro je Imkerin, Imker oder Imkerverein und Jahr sein

Details zur Antragstellung:

  • Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für technische Hilfsmittel und Ausrüstungsgüter ist bis zum 30. November des Jahres vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde auf den hierfür vorgesehenen Formblättern zu stellen
  • Dem Antrag sind alle Unterlagen beizufügen, die für die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung von maßgeblicher Bedeutung sind (z. B. konkretes Kostenangebot, Registernummer nach Bienenseuchenverordnung, TSK M-V Nummer)
  • Die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen ist darzulegen und diese dürfen nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden
  • Mit den Maßnahmen darf grundsätzlich vor Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden, es sei denn, die Bewilligungsbehörde hat dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme vorher schriftlich zugestimmt.
  • Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich zu richten an:
    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
    Dezernat 620
    Thierfelderstraße 18
    18059 Rostock

Weitere Ansprechpartner:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Referat IV 370b – landwirtschaftliche Produktion und Vermarktung
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Quellen und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Niedersachsen:

  • Zuwendungsempfänger sind Imkerorganisationen der Länder Niedersachsen und Bremen. Imkerorganisationen (Erstempfänger) können die Zuwendungen an Imkerinnen und Imker (Letztempfänger) im Rahmen der VV Nr. 12 zu § 44 LHO weiterleiten
  • Die Imkerin oder der Imker muss die Teilnahme an einem bienenkundlichen Grundkurs innerhalb eines Jahres ab Antragstellung nachweisen und die Bienenhaltung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren betreiben. Die Förderung ist für mindestens zwei bis maximal neun Völker möglich
  • Zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse werden unter anderem folgende Zuwendungen bewilligt:
    • Förderung des Imker-Nachwuchses: Neueinrichtung von Bienenständen
    • Züchterische Maßnahmen: Durchführung von Leistungsprüfungen, wie Leistungsprüfungen zur Ermittlung weiterer Leistungsmerkmale, z. B. Honigleistung, Sanftmut etc.
  • Des Weiteren müssen die Prüfvölker gegebenenfalls zu einem Zuchtprogramm gehören, das vom Deutschen Imkerbund anerkannt ist oder positiv vom LAVES — Institut für Bienenkunde Celle — beurteilt wird

Details zur Förderung durch das Land Niedersachsen:

  • Genaue Angaben zur Höhe einer Förderung findest du in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und -haltung“

Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 103.2 – Tierproduktion
Calenberger Straße 2
30169 Hannover

Quelle und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen:  

  • Zuwendungszweck ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Honigproduktion und anderer Bienenzuchterzeugnisse durch organisierte und nicht organisierte Imkerinnen und Imker
  • Die zu fördernden Projekte sollen die Imkerei als integralen Bestandteil des Natur- und Umweltschutzes im Rahmen einer standortgerechten und umweltverträglichen Bienenhaltung sowie die Direktvermarktung regionaler Bienenzuchterzeugnisse zum Ziel haben

Details zur Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen:  

  • Anträge auf Förderungen können von repräsentativen Imkerorganisationen für organisierte und nicht organisierte Imkerinnen und Imker und Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Fachbereich Bienenkunde gestellt werden
  • Es können bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben durch das Land gefördert werden

Ansprechpartner:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat II A 2 – Tierhaltung, Agrartechnik, Landgestüt
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf

Quellen und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz:  

  • Antragsberechtigt sind rheinland-pfälzische Imkerverbände und das Fachzentrum für Bienen und Imkerei
  • Projektmittel für die Imkerverbände werden nur gewährt für Imker, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben

Details zur Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz:

  • Bezuschusst wird die Anschaffung von Maschinen und Geräten (imkerliches Spezialgerät) zur Honig- und Wachsgewinnung und zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sowie Aufwendungen für Lehr- und Demonstrationsgeräte und –maschinen in gemeinschaftlicher Nutzung
  • Der Antrag auf Auszahlung muss vom Zuwendungsempfänger bis spätestens 23 Arbeitstage vor dem 15. Oktober vollständig im Original bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vorgelegt werden

Details zur Antragstellung:

  • Anträge sind schriftlich zu richten an:
    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    Referat 8507
    Postfach 32 69
    55022 Mainz

Weitere Ansprechpartner:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Referat 8507 –Tierzucht, Tierhaltung, Tierernährung, Cross Compliance
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Quelle und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Saarland:  

  • Zuwendungsempfänger können Vereine oder Verbände sein. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen des Landesverbandes der saarländischen Imker e.V.
  • Zuwendungszweck ist die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse, dabei sollen die Vermarktung und die Qualität des heimischen Honigs und anderer Bienenzuchterzeugnisse verbessert werden
  • Förderfähige Projekte sollten die Imkerei, im Rahmen einer standortgerechten und umweltverträglichen Bienenhaltung, zum Ziele haben

Details zur Förderung durch das Land Saarland:

  • Zuwendungen werden nur gewährt, wenn diese einen Betrag von 1.000 Euro übersteigen

Details zum Förderantrag:

  • Der Antrag ist schriftlich bis zum 15. Juni beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4 zu stellen, die dazugehörigen Anlagen sind elektronisch zu übermitteln
  • Dem Antrag sind Projektunterlagen wie z. B. Pläne, eine Kurzbeschreibung, Kostenvoranschlage oder Angebote beizufügen

Ansprechpartner:

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland
Landwirtschaftliche Erzeugung
Referat B/2 – Agrarmärkte
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Quelle und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Sachsen:  

  • Zweck der Förderung ist die Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse sowie der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Honigs gegenüber Importhonigen
  • Antragsberechtigt sind
    • der Landesverband Sächsischer Imker e. V.
    • der Landesverband Sächsischer Buckfastimker e. V.
    • die Sächsische Tierseuchenkasse
    • das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V.

Details zur Förderung durch das Land Sachsen:  

  • Gefördert wird unter anderem die Einrichtung und Modernisierung von Lehrbienenständen mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Nutzung durch Imkerorganisationen sowie gemeinschaftlich nutzbare imkerliche Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände
  • Die Beihilfe wird als Anteilfinanzierung gewährt. Sie beträgt bis zu 80 Prozent der getätigten notwendigen Aufwendungen

Details zur Antragstellung:

  • Der Antrag ist zu richten an:
    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    Referat 33 – Förderung
    Zur Wetterwarte 11
    01109 Dresden

Weitere Ansprechpartner:

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Referat 35 „Tierische Erzeugnisse“
Archivstraße 1
01097 Dresden

Quellen und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt:

  • Antragsberechtigte sind
    • der Imkerverband Sachsen-​Anhalt e. V.
    • Imkervereine, die in Sachsen-​Anhalt ihren Sitz haben
    • Einzelimker, die ihren Sitz in Sachsen-​Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-​Anhalt betreuen
  • Gefördert wird der Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen durch Neuimker und Bestandsimker
  • Die Förderung erfolgt unter der Auflage, dass die Ausübung der Imkerei und Nutzung der geförderten Ausrüstung für mindestens fünf Jahre erfolgt sowie ein Mindestbienenbestand von fünf Bienenvölkern innerhalb von zwei Jahren ab dem Termin der Schlusszahlung aufgebaut wird

Details zur Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt:

  • Die Summe der Zuwendung beträgt höchstens 1.260 Euro je Antragsteller und je EU-Imkereijahr

Details zum Antrag auf Förderung:

  • Der vollständige Förderantrag, einschließlich aller erforderlichen Anlagen, ist spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme und spätestens zum 30. April des jeweiligen Imkereijahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen
  • Anträge sind zu richten an:
    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
    Große Ringstraße 52
    38820 Halberstadt

Weitere Ansprechpartner:

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 72, Pflanzliche Erzeugung, Bio- und Gentechnik, Genressourcen, Garten- und Weinbau, Ökologischer Landbau, Beratung, Imkerei
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Quellen und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Schleswig-Holstein:  

  • Alle in Schleswig-Holstein ansässigen Imker können die Angebote des Landesimkerverbandes in Anspruch nehmen und von dessen Förderung profitieren

Details zur Förderung durch das Land Schleswig-Holstein:  

  • Gefördert werden Aufwendungen für Lehr- und Demonstrationsgeräte und -maschinen sowie Aufwendungen bei der Beschickung der Belegstellen

Weitere Ansprechpartner:

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Quellen und weitere Informationen:

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Thüringen:  

  • Förderfähig sind volljährige Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Honigbienen in Thüringen halten. Dazu zählen auch Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen mit Sitz in Thüringen, die Honigbienen in Thüringen halten
  • Die geplanten Investitionen müssen der Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen dienen

Details zur Förderung durch das Land Thüringen:

  • Die Förderung für Antragsteller erfolgt generell als Nettoförderung
  • Für die Anteilsfinanzierung von 30% werden die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (Nettosumme) auf 500 Euro und die maximalen zuwendungsfähigen Ausgaben (Nettosumme) auf 4.000 Euro je Antrag begrenzt

Details für den Antrag auf Förderung:

  • Der Förderantrag besteht aus
    • Antragsformular
    • Begründung für beantragte Fördergegenstände (je beantragtes Gerät gesondertes Formular)
    • drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche je beantragtes Gerät
  • Bewilligungsbehörde ist das
    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
    Am Burgblick 23
    07646 Stadtroda

Weitere Ansprechpartner:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

Quellen und weitere Informationen:

*Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen keine Garantie auf eine Förderung darstellen. Des Weiteren geben wir zwar unser Bestes, um die Informationen aktuell zu halten, doch kann auch dafür keine Garantie gegeben werden. Aus diesem Grund hinterlegen wir in jedem Abschnitt die Quelle, aus der die hier zur Verfügung gestellten Informationen stammen.

Unsere Antworten auf deine Fragen

Nein, auf die Erweiterung des Honigraums haben wir explizit verzichtet. Unser Fokus liegt auf artgerechte Bienenhaltung und nicht auf die Maximierung der Honigausbeute.

Die Kompatibilität ist zu 100% für herkömmliche Honigschleudern gewährleistet.

Ein klares ja! Die Behandlung kann mit Oxal- oder Ameisensäure durchgeführt werden. Den Varroraschieber für den Brutraum wird mit unserem Beeloft mitgeliefert.